Für ein freundliches Miteinander

  • Der Hausordnung unterliegen sämtliche Räumlichkeiten, Tätigkeiten und Angebote des Jugendzentrums Fly. Zudem schließt die Hausordnung auch die Strukturen des Pfarrheims mit ein. Das Betreten des Festplatzes unterhalb des Pfarrheims ist ohne Erlaubnis nicht gestattet. Die Benutzung des Untergeschosses des Pfarrheims ist nur für die Benützung der Toiletten und zweier Räume gestattet. Mit Ausnahme der Eingangstüren zum Jugendzentrum Fly dürfen Ausgänge und Türen des Pfarrheims nur in Notsituationen benutzt werden.
    Bezugnehmend auf Punkt 1 leiten sich alle weiteren Punkte ab:

  • Die Grundregeln des Jugendzentrums basieren auf die unbedingte Respektierung der Person als Solche. Jegliche Art der Gewaltanwendung – verbaler oder körperlicher Natur – ist damit verboten. Demnach ist auch das Fluchen, das Verwenden von Kraftausdrücken und dementsprechenden Gesten nicht erlaubt.

  • Die Einrichtung, sowie Gegenstände und Materialien des Jugendzentrums Fly unterliegen ebenfalls der Hausordnung. Die willkürliche Sachbeschädigung ist demnach ebenfalls verboten; Übertretung hat Schadensersatz zur Folge. Für den spezifischen Gebrauch von Materialien und Gegenständen muss die Erlaubnis der MitarbeiterInnen eingeholt werden. Das Hinterlassen einer Kaution ist verpflichtend. Schäden müssen sofort gemeldet werden. In allen Räumlichkeiten und im Außenbereich gelten die Grundregeln der Sauberkeit, Hygiene und Ordnung.

  • Im Sinne eines ausgeglichenen Miteinanders nimmt das Jugendzentrum Fly auf die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorschriften Bezug. Den, im Gesetz vorgesehenen Altersbeschränkungen entsprechend, sind zudem folgende Ergänzungen zu beachten:

    • Das Rauchen, sowie das Hantieren und der Gebrauch von sämtlichen Tabakwaren, ist während den Öffnungszeiten am Nachmittag verboten.

    • Der Gebrauch und Besitz von Drogen aller Art, sowie von alkoholischen Getränken ist verboten. (Ab 19.00 Uhr wird der Ausschank von alkoholischen Getränken ≤ 14% Vol. im Rahmen des Jugendcafébetriebes und bei Veranstaltungen des Jugendzentrums gestattet). Selbst mitgebrachte alkoholische Getränke und Energiedrinks sind ebenfalls verboten.

    • Der Gebrauch des Internets, sowie sämtlicher Social-Network-Plattformen ist über den PC im Jugendcafé gestattet. Ebenfalls gestattet ist die Verwendung der im Jugendzentrum vorhandenen Spielkonsolen, Musik- und TV-Anlagen. In allen Fällen muss die Erlaubnis der MitarbeiterInnen eingeholt werden. Pornographisch-erotisch- sowie explizite Gewaltdarstellungen aller Art sind verboten.

    • Jegliche Art des Diebstahls ist verboten; das Jugendzentrum Fly übernimmt keine Haftung.

    • Pornographie und jede damit verbundene Handlung sind in den Räumlichkeiten des Jugendzentrums verboten. Schmusen und Kuscheln soll sich in Grenzen halten.

  • Die Nicht-Einhaltung der Hausordnung führt mit sofortiger Wirkung zum befristeten oder unbefristeten Ausschluss aus dem Jugendzentrum Fly.

  • Das Jugendzentrum Fly richtet sich an alle Jugendlichen ab dem 11. Lebensjahr (verpflichtend ist dabei der Eintritt in die 1. Klasse Mittelschule). Mit Ausnahme spezifischer erwähnter Veranstaltungen schließt das Jugendzentrum für Mittelschüler um 19.00 Uhr.

  • Auch die im Rahmen der Raumvermietung angemieteten Räume unterliegen der Hausordung des Jugendzentrums. Im eigens ausgehändigten Spesenrückvergütungsdokument sind zusätzliche Regelungen und Rahmenbedingungen angeführt.

  • Die Zusammenarbeit mit Eltern, Institutionen und Vereinen wird begrüßt und gefördert. Der Austausch muss in diesem Zusammenhang jedoch außerhalb der Trefföffnungszeiten oder aber im Büro des Jugendzentrums stattfinden.

 

Danke für die Unterstützung